Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1995
HG 1995§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des
Landes Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 20 355 266 700 Deutsche
Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
beläuft sich auf 12 137 558 900 Deutsche Mark.