Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1995

HG 1995

§ 1 Feststellung des Haushaltsplanes

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des

Landes Brandenburg wird in Einnahme und Ausgabe auf 20 355 266 700 Deutsche

Mark festgestellt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

beläuft sich auf 12 137 558 900 Deutsche Mark.

§ 2